Ist die digitale Unterschrift rechtssicher? Ein Leitfaden für das Handwerk

Ist die digitale Unterschrift rechtssicher? Ein Leitfaden für das Handwerk

Philipp und Bjørn

20.02.2026

3 min

Was du in diesem Beitrag findest:

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Zentrale Inhalte

  • Kernbotschaft: Eine digitale Unterschrift ist rechtssicher, sofern sie die gesetzlichen Vorgaben der europäischen eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 erfüllt.

  • Rechtliche Unterscheidung: Der juristisch korrekte Begriff lautet „elektronische Signatur“. „Digitale Signatur“ beschreibt lediglich das zugrundeliegende kryptografische Verfahren.

  • Drei Sicherheitsniveaus: Das Gesetz unterscheidet zwischen der einfachen (EES), fortgeschrittenen (FES) und qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die je nach Haftungsrisiko und Dokumentenart eingesetzt werden.

  • Zentrale Anforderungen: Rechtsgültigkeit erfordert den Nachweis von Authentizität (Zuweisung zur Person), Integrität (Fälschungssicherheit) und Vertraulichkeit (Datenschutz).

Grundsätzliche Rechtssicherheit von digitalen Unterschriften

Die digitale Unterschrift ist rechtssicher und im europäischen Wirtschaftsraum rechtlich anerkannt. Die Basis hierfür bildet die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, auch bekannt als eIDAS-Verordnung (electronic IDentification, Authentication and trust Services). Diese Verordnung trat 2016 in Kraft und schafft europaweit einheitliche Rahmenbedingungen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste. Die Verordnung stellt sicher, dass elektronische Dokumente vor Gericht die gleiche Beweiskraft haben können wie papiergebundene, handschriftlich unterzeichnete Dokumente.

Begriffsdefinition: Digitale vs. elektronische Signatur

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe synonym verwendet, rechtlich und technisch gibt es jedoch eine klare Trennung:

  • Digitale Signatur: Bezeichnet das rein informationstechnische und kryptografische Verfahren, mit dem Daten verschlüsselt und an ein Dokument angehängt werden.

  • Elektronische Signatur: Ist der rechtsgültige Begriff gemäß der eIDAS-Verordnung. Er beschreibt Daten in elektronischer Form, die logisch mit anderen elektronischen Daten verknüpft sind und der Unterzeichnung dienen (z. B. beim Unterschreiben auf einem Tablet oder Smartphone).

Gesetzliche Anforderungen an die Sicherheit

Damit eine digitale Unterschrift rechtssicher ist und im Streitfall als Beweismittel standhält, müssen technische Verfahren drei grundlegende Sicherheitsmerkmale gewährleisten:

  1. Authentizität: Die Identität der unterzeichnenden Person muss eindeutig feststellbar und der Unterschrift zuzuordnen sein.

  2. Integrität: Das Dokument muss manipulationssicher sein. Nach dem Setzen der Signatur darf das Dokument nicht mehr unbemerkt verändert werden können.

  3. Vertraulichkeit: Die Signaturdaten müssen kryptografisch geschützt und untrennbar mit dem jeweiligen Dokument verknüpft sein.

Die drei Arten der elektronischen Signatur (eIDAS)

Die eIDAS-Verordnung definiert drei verschiedene Signatur-Level, die je nach rechtlichem Erfordernis und Haftungsrisiko eingesetzt werden:

Signatur-Typ

Abk.

Identifizierung & Sicherheit

Typischer Anwendungsfall im Handwerk

Einfache elektronische Signatur

EES

Niedriges Sicherheitsniveau. Keine zwingende Identitätsprüfung vorgesehen. Besteht oft nur aus einem digitalen Abbild (Scan) der Unterschrift.

Interne Dokumente, formlose Bestellungen, digitale Abnahmeprotokolle ohne hohes Haftungsrisiko.

Fortgeschrittene elektronische Signatur

FES

Mittleres Sicherheitsniveau. Erfordert die eindeutige Identifizierung des Unterzeichners (z. B. via Ausweis) und die Erfassung biometrischer Daten (Schreibgeschwindigkeit) oder 2-Faktor-Authentifizierung.

Rechtssichere Verträge, Auftragsbestätigungen, B2B-Vereinbarungen.

Qualifizierte elektronische Signatur

QES

Höchstes Sicherheitsniveau. Ersetzt rechtlich die gesetzliche Schriftform vollumfänglich. Setzt die Identitätsprüfung über ein zertifiziertes Trust Center (Vertrauensdiensteanbieter) sowie spezielle Hardware/Software voraus.

Bürgschaften, befristete Arbeitsverträge, Kreditverträge oder amtliche Dokumente.

Ausnahmeregelung für die Schweiz (ZertES)

Die eIDAS-Verordnung gilt ausschließlich im europäischen Wirtschaftsraum. Für Betriebe, die auf dem Schweizer Markt agieren, gilt das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES). Obwohl ZertES stark an die europäische eIDAS-Verordnung angelehnt ist, müssen die genauen Anforderungen an die Zertifizierung von Vertrauensdiensten für grenzüberschreitende Rechtsgeschäfte im Einzelfall geprüft werden.

Praxisnutzen für Handwerksbetriebe

Der Einsatz elektronischer Signaturen optimiert die Geschäftsprozesse im Handwerk erheblich. Durch digitale Abnahmen, mobile Unterschriften auf der Baustelle und den Verzicht auf Papierausdrucke werden Durchlaufzeiten von Dokumenten verkürzt. Gleichzeitig positionieren sich Betriebe, die rechtssichere digitale Unterschriften nutzen, als modern und prozessoptimiert.

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