Was du in diesem Beitrag findest:
Rechnungen sind nicht nur für deine Kunden wichtig, sondern auch für das Finanzamt. Besonders der korrekte Ausweis von Lohnkosten ist entscheidend, wenn Kunden Steuervorteile nutzen möchten. Hier erfährst du, warum du Lohnkosten getrennt ausweisen musst, welche rechtlichen Vorgaben gelten und wie eine korrekte Handwerkerrechnung aussehen sollte.
Warum müssen Lohnkosten auf der Rechnung stehen?
Wenn du Handwerksleistungen erbringst, können deine Kunden Teile der Lohnkosten von der Steuer absetzen. Laut § 35a EStG sind 20 Prozent der Arbeitskosten absetzbar (maximal 1.200 € pro Jahr) – aber nur, wenn die Rechnung die Lohnkosten separat ausweist. Materialkosten sind dagegen nicht steuerlich begünstigt.
Was bedeutet das für dich als Handwerker/in?
🔶 Eine korrekte Rechnung ermöglicht Kunden Steuervorteile.
🔶 Ein sauberer Lohnkostenausweis schützt vor Rückfragen.
🔶 Korrekte Rechnungen schaffen Vertrauen.
Fehlt der Lohnkostenausweis, kann ein Kunde den Steuerbonus nicht nutzen – das führt oft zu Unzufriedenheit und zusätzlichen Anfragen.

So erstellst du eine steuerlich korrekte Handwerkerrechnung
Damit deine Rechnung den steuerlichen Anforderungen entspricht, sollten alle relevanten Angaben enthalten sein.
Pflichtangaben für eine Handwerkerrechnung gemäß § 14 UStG:
🔶 Name und Anschrift deines Betriebs
🔶 Name und Anschrift des Kunden
🔶 Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
🔶 Detaillierte Auflistung der erbrachten Leistungen
🔶 Getrennter Ausweis von Lohn- und Materialkosten
🔶 Maschinen- und Fahrtkosten (falls relevant)
🔶 Umsatzsteuerbetrag (falls nicht Kleinunternehmerregelung)
🔶 Gesamtbetrag
Wichtig: Achte darauf, dass die Rechnung nicht in bar bezahlt wird. Steuerlich absetzbar sind Handwerkerleistungen nur, wenn die Zahlung nachweisbar per Überweisung erfolgt.
So sieht eine korrekte Rechnung aus:
Position Leistung Lohnkosten (€) Materialkosten (€) Gesamt (€) 1 Malerarbeiten Wohnzimmer 600 150 750 2 Montage neuer Steckdosen 350 120 470 3 Anfahrtskosten 50 – 50 Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) 1.000 270 1.270
Hier sind die Lohnkosten sauber getrennt – so können Kunden die Rechnung beim Finanzamt einreichen.
Welche Gesetze und Vorschriften gelten für den Lohnkostenausweis?
Der Lohnkostenausweis basiert auf mehreren gesetzlichen Regelungen:
🔶 § 35a EStG → Steuerliche Absetzbarkeit für Privatkunden
🔶 § 14 UStG → Pflichtangaben auf Rechnungen
🔶 § 242 BGB → Verpflichtung zur Rechnungserstellung (AG Mülheim, 12 C 1124/14)
Was passiert, wenn die Rechnung nicht korrekt ist?
🔶 Kunden können den Steuerbonus nicht nutzen.
🔶 Das Finanzamt zieht die Rechnung in Zweifel.
🔶 Ein Kunde muss eine neue Rechnung fordern.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Handwerkerrechnung
Kann ich Materialkosten von der Steuer absetzen?
Nein, nur Arbeitskosten (inkl. Maschinen- und Fahrtkosten) sind steuerlich absetzbar. Materialkosten fallen nicht unter die Förderung.
Muss die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden?
Ja, gemäß § 14 UStG muss die Umsatzsteuer in der Rechnung separat aufgeführt werden.
Was tun, wenn eine falsche Rechnung ausgestellt wurde?
Falls du Lohnkosten nicht ausgewiesen hast, kann ein Kunde eine korrigierte Rechnung verlangen. Das ist wichtig, damit er seinen Steuerbonus geltend machen kann.
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Handwerksbetriebe müssen Rechnungen gemäß § 147 AO (Abgabenordnung) mindestens 10 Jahre aufbewahren.

Fazit: So stellst du eine rechtssichere Handwerkerrechnung aus
Die korrekte Ausweisung von Lohnkosten auf Handwerkerrechnungen ist nicht nur eine Frage der Transparenz gegenüber Kunden, sondern hat auch spürbare steuerrechtliche Folgen. Durch den separaten Ausweis des Arbeitslohns ermöglichen Handwerksbetriebe ihren Kunden, von Steuervorteilen zu profitieren. Dies stärkt nicht nur das Vertrauensverhältnis, sondern kann auch ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.
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