Zeiterfassung im Handwerk einführen: Gesetzliche Pflichten und Leitfaden zur Einführung

Zeiterfassung im Handwerk einführen: Gesetzliche Pflichten und Leitfaden zur Einführung

Philipp und Bjørn

13.02.2026

3 min

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Wie ist die Rechtslage? Seitdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2022 im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2019 geurteilt hat, sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einzuführen.

Gilt die Regel zur Zeiterfassung immer?
Die Pflicht gilt auch bei Vertrauensarbeitszeit und flexiblen Modellen.

Welche Zeiterfassungssysteme sind geeignet?
Cloudbasierte Lösungen setzen sich aufgrund geringer IT-Anforderungen und hoher Flexibilität immer mehr durch.

Wie gelingt die Einführung der Zeiterfassung?
Eine transparente Kommunikation und Testphasen sind entscheidend für die Akzeptanz bei Mitarbeitenden.

Gesetzliche Grundlagen: EuGH und BAG zur Zeiterfassung

Die systematische Erfassung der Arbeitszeit ist laut höchstrichterlicher Rechtsprechung für alle Betriebe in Deutschland verpflichtend.

Die Rechtslage basiert auf drei zentralen Säulen, die Handwerksbetriebe kennen müssen:

  1. Arbeitszeitgesetz (§ 16 Abs. 2 ArbZG): Verpflichtet Arbeitgeber bereits seit Langem, zumindest die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehenden Stunden (Überstunden) aufzuzeichnen.

  2. EuGH-Urteil (C-55/18, 2019): Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Arbeitgeber in Mitgliedsstaaten ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Arbeitszeiterfassung vorhalten müssen.

  3. BAG-Beschluss (1 ABR 22/21, 2022): Das Bundesarbeitsgericht bestätigte, dass die Pflicht zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit (Beginn, Ende, Dauer) bereits jetzt besteht und leitete dies aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG) ab.

Zeiterfassungspflicht bei Vertrauensarbeitszeit

Vertrauensarbeitszeit entbindet nicht von der Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeiten.

Auch bei flexiblen Arbeitsmodellen oder Vertrauensarbeitszeit muss die geleistete Arbeitszeit erfasst werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellt klar, dass „Vertrauen“ sich auf die eigenverantwortliche Einteilung der Zeit beziehen kann, nicht aber auf den Verzicht der Dokumentation. Ziel ist der Schutz der Arbeitnehmer vor Selbstausbeutung und die Einhaltung von Ruhezeiten.

Wie findest du die beste Zeiterfassungs-Software im Handwerk?

Eine geeignete Software muss spezifische betriebliche Anforderungen und Schnittstellen abdecken.

Vor der Einführung sollten Betriebe ein Anforderungsprofil erstellen. Folgende Kriterien sind für Handwerksbetriebe essenziell:

  • Erfassungsumfang - was lässt sich dokumentieren? Protokollierung von Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen und Überstunden.

  • Abwesenheitsmanagement - was, wenn jemand nicht da ist? Integration von Urlaubsanträgen und Krankmeldungen.

  • Schnittstellen - welche Verbindungen erleichtern die Arbeit? Kompatibilität mit bestehender Buchhaltungs- oder Lohnsoftware (z. B. lexoffice, sevdesk).

  • Datenschutz (DSGVO) - wie sicher sind persönliche Informationen?: Sichere Speicherung sensibler Personaldaten auf Servern mit hohem Sicherheitsstandard.

Technische Voraussetzungen: Cloud vs. Installation

Cloudbasierte Browser-Lösungen bieten im Handwerk Vorteile durch geringe Hardware-Anforderungen und Standortunabhängigkeit.

Für die Nutzung digitaler Zeiterfassungssysteme gibt es zwei technische Hauptmodelle:

  1. Installierte Software (On-Premise): Erfordert eigene Server und Wartung. Oft gebunden an feste Arbeitsplätze im Büro.

  2. Cloud-Lösungen (SaaS): Laufen direkt im Browser oder per App.

    • Vorteile: Keine Installation notwendig, automatische Updates, Zugriff von überall (Baustelle/Homeoffice).

    • Voraussetzung: Stabile Internetverbindung (wobei viele Apps wie die Craftboxx einen Offline-Modus für kurzzeitige Ausfälle bieten).

    • Sicherheitshinweis: Veraltete Endgeräte (Smartphones/PCs ohne Sicherheitsupdates) stellen ein Risiko dar und sollten ausgetauscht werden.

Team-Omboarding und Einführung der Zeiterfassung

Für die erfolgreiche Einführung solltest du eine Testphase einplanen. Binde außerdem deine Mitarbeitenden von Anfang an mit ein.

Die Einführung neuer Software scheitert oft nicht an der Technik, sondern an mangelnder Akzeptanz. Ein guter Prozess minimiert Widerstände:

  • Phase 1: Testen: Nutze kostenlose Testphasen der Anbieter mit einer kleinen Gruppe.

  • Phase 2: Mitteilungen: Transparente Vorstellung der Vorteile (weniger Papierkram, genaue Abrechnung) in einer Betriebsversammlung.

  • Phase 3: Roll-out: Schrittweise Einführung im gesamten Betrieb; ggf. mit Schulungsangeboten.

Vorteile für Mitarbeitende:

  • Transparenz über geleistete Überstunden.

  • Rechtssicherheit bei Lohnabrechnungen.

  • Wegfall lästiger manueller Stundenzettel.

FAQ – Häufige Fragen zur Zeiterfassung

Ist die digitale Zeiterfassung im Handwerk gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, das Gesetz schreibt aktuell nicht explizit die digitale Form vor, sondern verlangt ein „objektives und verlässliches“ System. Faktisch ist dies jedoch mit Stift und Papier kaum rechtskonform und manipulationssicher umzusetzen, weshalb zu elektronischen Lösungen geraten wird.

Muss ich Arbeitszeiten auch bei Vertrauensarbeitszeit erfassen?

Ja, das BAG-Urteil von 2022 (1 ABR 22/21) bestätigt die Aufzeichnungspflicht auch für Vertrauensarbeitszeit. Die Dokumentation dient dem Gesundheitsschutz.

Welche Vorteile haben Cloud-Lösungen für kleine Betriebe?

Cloud-Lösungen erfordern keine teure Server-Infrastruktur oder IT-Personal für Wartung. Sie sind flexibel per App nutzbar, was besonders für mobile Handwerkerteams auf Baustellen wichtig ist und Kleinbetrieben zugutekommt.

Kann man Zeiterfassungs-Apps kostenlos testen?

Ja, seriöse Anbieter haben eine kostenlose Testphase (oft 14 bis 30 Tage). Vorsicht vor Anbietern ohne Testphase und Firmen, die ein Verkaufsgespräch vorm Testen voraussetzen.

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